MotoGS Rental - MotoGS WorldTours

Impressum

Anschrift:
MotoGS Rental - MotoGS WorldTours
kneza Trpimira 281
21220 Trogir


Kontaktdaten:
Tel: +385 99 6750140
Fax:
E-Mail: info@motogsworldtours.com

Unternehmensdaten:
Firma: MotoGS WorldTours
Vertretungsberechtigte(r): Frank Merklinger
UID-Nummer: DE358041050
Firmenbuch-Nummer:
Gerichtsstand: Merseburg


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietfahrzeuge 1. Reservierung und Rücktritt Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich und sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis oder den vollen Mietpreis bezahlt hat. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen. Bei Rücktritt bis 51 Tage vor dem Mietbeginn 15%, bis 15 Tage vor dem Mietbeginn 50%, weniger als 14 Tage vor dem Mietbeginn 80%, weniger als 7 Tage vor dem Mietbeginn 95% und am Tage des Mietbeginns 100% des vereinbarten Mietpreises. Der Schadenersatz ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Mieter einen niedrigeren oder das Fehlen eines Schadens nachweist. Der Schadenersatz ist höher anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch des Mietgegenstandes. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach der jeweiligen Tagesmiete des Mietgegenstandes richtet. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Durch Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann sich der Mieter nach den Allgemeinen Bedingungen dieser Versicherung gegen diese Kosten schützen. Ein derartiger Versicherungsabschluss ist jedoch nicht Vertragsgegenstand und soll nur ein Hinweis darstellen. 2. Mietpreise Es gelten die Preise der jeweils gültigen Mietkonditionen. Die Mietkonditionen sind auf der Homepage MotoGSWorldTours und MotoGS Rental einzusehen. 3. Zahlungsweise Bei Vertragsabschluss (online oder in den Geschäftsräumen), ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20% des Mietpreises zu leisten. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Die Kaution ist spätestens bei der Übernahme des Fahrzeugs zum Mietbeginn zu hinterlegen. 4. Übernahme und Rückgabe Das Motorrad ist zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, steht das Motorrad Wochentags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Abholung bereit und muss bis spätestens der Uhrzeit der Abholung am letzten Tag der Miete wieder zurückgebracht werden. Grundsätzlich behalten wir uns vor, anstatt des gebuchten Modells ein in den wesentlichen Merkmalen vergleichbares Modell gleicher oder höherer Preisklasse bereitzustellen. Wird das Fahrzeug, mit einer Wartezeit von 2 Stunden, nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, so verkürzt sich die Mietzeit. Die Mietzeit beginnt dann zum Zeitpunkt der Abholung bzw. Übergabe und endet zum bereits vereinbarten Mietzeitende (Tag und Uhrzeit). Bei Übergabe der Mietgegenstände wird ein Zustandsbericht erstellt, in der alle vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Der Mieter ist verpflichtet, neue Schäden an den Mietgegenständen während der Mietzeit, dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen (z.B. durch Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Motorrads in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand und vollgetankt übergeben. Es muss vollgetankt und grob gereinigt zurückgegeben werden. Es sei denn andere vertragliche Vereinbarungen wurden getroffen. Wird das Fahrzeug in einem außergewöhnlich verschmutzten Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von EUR 50 inclusive gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Es bleibt beiden Parteien vorbehalten, einen höheren oder niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Der Ort der Rückgabe entspricht dem Ort der Übergabe. Es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Gibt der Mieter das Motorrad nicht am vereinbarten Ort zurück, so wird der Vermieter dem Mieter pro Kilometer der Entfernung zwischen vereinbartem Rückgabeort und tatsächlichen Rückgabeort, EUR 1 in Rechnung stellen. Zusätzlich wird der Vermieter dem Mieter für die Rückholung des Motorrads zu dem vereinbarten Ort eine Aufwandentschädigung von EUR 20 pro angefangene Stunde inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Bei einer Verspätung der vertraglich vereinbarten Rückgabe von mehr als einer Stunde, wird der Vermieter dem Mieter pro angefangener Stunde EUR 20 inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer als zusätzlichen Arbeitsaufwand und Nutzungsausfall, in Rechnung stellen. Wird das Motorrad nicht wie vertraglich vereinbart vollgetankt zurückgegeben, wird der Vermieter das Betanken auf Kosten des Mieters veranlassen. Hierfür stellt der Vermieter dem Mieter einen pauschalen Kostenaufwand von EUR 2 je Liter zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von EUR 30, jeweils inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, in Rechnung. Wird das Motorrad entgegen den vertraglich vereinbarten Kilometern mit Mehrkilometern zurückgegeben, so wird der Vermieter dem Mieter pro Kilometer EUR 0,37 inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Auf Wunsch ist eine Anlieferung und oder eine Abholung des Motorrads im Umkreis von 150 km möglich. Sofern gewünscht, muss diese Option spätestens bei Buchung oder Reservierung angezeigt werden. Der Mieter sollte uns in diesem Zusammenhang eine Mitteilung im Feld Deine Mitteilung an uns vermerken. Wir berechnen für diese Dienstleistung EUR 25 inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer je angefangener Stunde als Arbeitsaufwand. In diesem Pauschalpreis sind sämtliche Kosten, wie z. B. Zeit- und Arbeitsaufwand für 2 Personen, Benzin und ein zweites sowie notwendiges Fahrzeug, enthalten. 5. Kaution Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Motorrads in unbeschädigtem und vertragsgemäß gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der Vollkasko-Versicherung hinterlegt werden. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, beträgt die Kaution EUR 2.000. Die Hinterlegung der Kaution muss spätestens bei der Fahrzeugübernahme beim Vermieter gebührenfrei hinterlegt werden (EC-Karte, Visa, MasterCard oder in bar). Der Kunde hat darauf zu achten, dass er zum Zeitpunkt der Buchung einen ausreichenden Kreditrahmen auf seiner Karte (EC, Visa, MasterCard) zur Verfügung hat. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. 6. Führungsberechtigte Das Alter des Mieters bzw. Fahrers muss mindestens 23 Jahre betragen und der Fahrer muss die Fahrerlaubnis für Motorräder seit mindestens drei Jahren besitzen. Der Führerschein muss die Kasse 1 oder A enthalten und muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, welche zum Führen des angemieteten Motorrads, anzuwenden sind. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gefahren werden. Der Mieter wird für die Dauer der Mietzeit rechtlich dem Fahrzeughalter gleichgestellt. 7. Obhutspflicht Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitung des Motorrads genauestens zu beachten. Er ist ebenso verpflichtet das Motorrad gegen Diebstahl ordnungsgemäß zu sichern. 8. Auslandsfahrten Auslandsfahrten sind innerhalb Europas möglich. Fahrten in nachfolgend genannte west- und osteuropäische Länder müssen bei Anmietung und vor Abholung dem Vermieter gegenüber angezeigt werden und bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters: Albanien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien mit Sizilien, Kosovo, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Ukraine und Weißrussland. Nach Vorliegen der Einwilligung durch den Vermieter, werden Fahrten ins Ausland (außerhalb Kroatien oder Deutschland) mit 7 EUR / Tag inklusive Mehrwertsteuer berechnet. Fahrten in außereuropäische Länder, Kriegs-, Krisen- und Katastrophengebiete sind grundsätzlich verboten. Der Mieter verpflichtet, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Insbesondere hat er sich vor Antritt der Reise z. B. über Mautgebühren und Einreisebestimmungen mit einem Mietmotorrad zu informieren und deren Abrechnung zu sichern. 9. Wartung und Reparatur Die Kosten der laufenden Unterhaltung des Mietfahrzeugs, z.B. Betriebsstoffe, trägt der Mieter; die für vorgeschriebene Wartungsdienste und notwendige Verschleißreparaturen trägt der Vermieter. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von EUR 150 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 10). Im Falle eines Defekts am Motorrad muss die Servicenummer des Herstellers angerufen werden und es müssen die Anweisungen der Service-Zentrale eingehalten werden. Hält sich der Mieter nicht an diese Anweisungen, trägt er die anfallenden Kosten selbst. 10. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfallschäden und Diebstahl haftet der Mieter nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese beträgt je Schadenfall EUR 2000. Der Mieter kann durch Abschluss einer Versicherung den Selbstbehalt reduzieren. Bei Fahrten in folgende Länder, trotz eventueller schriftlicher Zustimmung des Vermieters, erhöht sich der Selbstbehalt auf EUR 3000: Albanien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien mit Sizilien, Kosovo, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Ukraine und Weißrussland. Der Mieter haftet jedoch unbeschränkt für alle Schäden, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder der Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadenfalls gehabt. Der Mieter haftet im Übrigen auch voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Motorrads entstanden sind. Haftpflichtschäden außerhalb Deutschlands werden als Vollkaskoschaden abgerechnet, sofern die Schadensregulierung nicht verbindlich gesichert ist. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Untervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke - außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind - zu verwenden. Bearbeitungspauschalen für das Handling von Bußgeldern oder Mautgebühren. Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Es gilt zu beachten, dass solche Bearbeitungspauschalen zusätzlich zum Bußgeld oder der Maut zu zahlen sind und dass der Mieter für die Zahlung solcher Bußgelder oder Mautgebühren vollumfänglich haftet. Die Bearbeitungspauschale für zusätzlichen Arbeitsaufwand, zum Beispiel für Schriftwechsel, beträgt EUR 30. Zur Durchführung des Motorradmietvertrags ist erforderlich, dass MotoGS WorldTours/MotoGS Rental über die Zahlungsmittel des Mieters alle gesetzlich und/oder vertraglich geschuldeten Kosten im Zusammenhang mit der Miete einziehen kann. Der Mieter erteilt die ausdrückliche Genehmigung, wenn der Mieter seine Zahlungsmittel vor Abholung oder Übergabe des Fahrzeugs übergibt. Insbesondere berechtigt der Mieter den Vermieter, vertraglich geschuldete Bearbeitungskosten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, sowie Verwarn- und Bußgelder und alle im Zusammenhang mit der Erfüllung des Mietvertrags entstehenden Kosten, die MotoGS WorldTours/MotoGS Rental gezahlt hat oder entstanden sind, über die Kreditkarte des Mieters einzuziehen. Der Mieter haftet nur für tatsächlich von ihm schuldhaft begangene Verkehrsverstöße. 11. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadenersatz, begrenzt auf das 3-fache des vereinbarten Tages-Nettomietzinses. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Tagen ein dem reservierten Motorrad gleichwertiges Ersatzmotorrad am Firmensitz des Vermieters zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat. Für mittelbare Schäden (z.B. verlorene Urlaubszeit) haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der § 651 BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch mittelbar entsprechend Anwendung. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt. 12. Verhalten bei Unfällen Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen grundsätzlich nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten. 13. Ausschlussfrist, Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeugs beim Vermieter schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. 14. Speicherung von Personendaten Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Klärung eventueller falscher Angaben des Mieters, dem Verzug bei der Rückgabe um mehr als 24 Stunden oder der Aufklärung von Verkehrsverstößen oder Ordnungswidrigkeiten. 15. GPS-Ortung der Fahrzeuge Das angemietete Motorrad kann mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein. Der Mieter stimmt dieser Vorgehensweise zu. 16. Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus oder über den Mietvertrag gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters als vereinbart, sofern der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen in allen Belangen dem innerstaatlichen Recht (mit Ausnahme der Bestimmungen zur Rechtswahl) der Bundesrepublik Deutschland. Jegliche Klage zwischen den Parteien dieser Vereinbarung darf nur vor dem Gericht Merseburg in Sachsen-Anhalt-Deutschland und nicht in einem anderen Gerichtsstand erhoben werden, und die obsiegende Partei ist berechtigt, von der nicht obsiegenden Partei ihre angemessenen Gebühren und Kosten zurückzufordern. Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren. 17. Schlussbestimmung Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingend gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für organisierte Motorradtouren MotoGS WorldTours - Organisation von Motorradtouren, im Folgenden MGSWT genannt, ist in seiner Funktion als Reise- und Verleihveranstalter gesetzlich bei der deutschen Behörde unter der Adresse Seffnerstraße 2 in Merseburg registriert. Zweck dieses Dokuments: mit dem Absenden Ihres Online-Anmeldeformulars für die Tour und der Zahlung Ihrer Anzahlung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie alle Bedingungen dieser Vereinbarung als verbindlichen Vertrag zwischen MGSWT und Ihnen, im Folgenden als Teilnehmer bezeichnet, gelesen und akzeptiert haben. Darüber hinaus verlangt MGSWT für alle Touren ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Mietmotorrad-Übergabevertragsformular, das von MGSWT bereitgestellt werden muss, sowie einen medizinischen Fragebogen. Wenn Sie an einer Tour mit MGSWT teilnehmen, sind Sie auch an die MIETBEDINGUNGEN von MotoGS WorldTours - Rental gebunden. Bei bestimmten Touren, z. B. in Neuseeland, Australien oder Südamerika, liefern Drittanbieter die Mietmotorräder und es können leicht abweichende Miet-Bedingungen gelten. Die vollständigen Mietdetails werden je nach gewähltem Tour Ziel bereitgestellt. 1.Vertragszweck Diese Vereinbarung regelt die angebotenen oder auch nicht angebotenen Leistungen zwischen MGSWT und den Teilnehmern. 2.Reservierung und Anzahlung Anmeldeformular: Das Absenden eines Online-Anmeldeformulars bestätigt weder die Verfügbarkeit noch die Reservierung. Anzahlung: Eine Anzahlung in Höhe von EUR 500 ist erforderlich, um eine Reservierung vorzunehmen und aufrechtzuerhalten. Bei Stornierung durch den Teilnehmer wird diese Anzahlung nicht zurückerstattet. Stattdessen wird diese Anzahlung Ihrem Guthaben gutgeschrieben. Restbetrag: Der Restbetrag der Buchung ist spätestens 60 Tage vor dem Tourbeginn zu zahlen, sofern in der Tourbeschreibung auf unserer Website www.MotoGSWorldtours.com nichts anderes angegeben ist. Buchungen mit unbezahlten Restbeträgen innerhalb von 60 Tagen, können von MGSWT ohne Rückerstattung der Anzahlung storniert werden. Schützen Sie Ihre Anzahlung und Ihr Guthaben: Wenn Sie Ihre Anzahlung und Ihr Guthaben sowie andere Reisepläne schützen möchten, ziehen Sie bitte eine Reiserücktritts- oder Reiseversicherung, z. B. von Global Rescue, Ihre Kreditkarte oder einen anderen Drittanbieter in Betracht. 3.Das Tour Paket Im Tourpreis enthalten: Professioneller dreisprachiger Reiseleiter (Deutsch, Englisch und Spanisch) Unterkunft mit Frühstück im Mehrbettzimmer (Einzelzimmer-upgrade möglich) Kosten für Fähren, sofern in der Tour inkludiert, inklusive Unterbringung in einer Doppelkabine Kleine exklusive Gruppengrößen Mietmotorrad, BMW F750GS (upgrades verfügbar) Obligatorische Haftpflicht- und Reiterkrankenversicherung Motorrad-Haftpflichtversicherung Gruppenaktivitäten, aber keine Eintrittsgelder Materialien zur Vorbereitung und Einweisung vor der Tour Transfers vom und zum Flughafen wie in der Tourbeschreibung angegeben Gruppen-Sweatshirt Nicht im Tourpreis beinhaltet Flugpreis, wie z.B. Tickets Upgrades (wie z. B. Einzelzimmer und größeres Motorrad) Passagier Mittagessen, Abendessen und Getränke Medizinische Evakuierungsmitgliedschaft (erhältlich bei Global Rescue) Reiserücktrittsversicherung (erhältlich bei Global Rescue) Trinkgelder für Mitarbeiter Alles, was unter der Tourenbeschreibung nicht explizit als beinhaltet erwähnt ist 4.Mietmotorrad und upgrades Der Teilnehmer unterliegt bei der Nutzung eines unserer Mietmotorräder im Rahmen einer geführten Motorradtour den MGSWT Rental Mietbedingungen. An bestimmten Zielorten (z. B. Neuseeland, Australien und Südamerika) liefern Drittanbieter die verwendeten Mietmotorräder, und es können leicht abweichende Geschäftsbedingungen gelten. Die vollständige Offenlegung der Mietbedingungen von Drittanbietern erfolgt je nach gewähltem Tourziel. Verfügbare Motorräder und Upgrade-Gebühren hängen vom Ziel der Tour ab. Einzelheiten und Preise finden Sie auf der jeweiligen Internetseite zur Tour unter www.MotoGSWorldTours.com. Wenn ein Teilnehmer allein reist, versuchen wir, einen geeigneten Mitbewohner für diesen Teilnehmer zu finden. Falls dies nicht möglich ist, wird ein Einzelzimmer-Upgrade berechnet. 5.Persönliche Unterlagen, Reiseerlaubnisse und Visa Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass- und Visabestimmungen für das betreffende Reiseziel selbst verantwortlich und trägt die volle Verantwortung für Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben. MGSWT wird versuchen, so gut wie möglich zu beraten, aber wir kennen nicht die genauen und sich ständig ändernden Details, Vorschriften, Einschränkungen und Anforderungen für jeden Teilnehmer in jedem Land, das er auf den Touren besuchen wird. Eine gute erste Recherche, um zu erfahren, welche Visa/s benötigt werden, kann auf www.VisaHQ.com durchgeführt werden. 6.Begleitpersonen als Sozius Bei allen unseren Touren sind Beifahrer bzw. Soziusfahrer herzlich willkommen. 7.Gepack MGSWT übernimmt keine Verantwortung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung bei der Auslieferung, z. B. am Flughafen, von Gepäck der Teilnehmer. Für die Aufbewahrung von nicht benötigtem Gepäck stellen wir jedoch an unserem jeweiligen Startpunkt immer einen freien Platz zur Verfügung. Die Lagerung erfolgt während der gesamten Dauer der Tour, sauber, sicher und trocken. Eine Reisegepäckversicherung wird allerdings immer empfohlen. 8.Wetterbedingungen Jedes Reiseziel ist anders und das Wetter ist je nach Jahreszeit sehr unterschiedlich. MGSWT versucht Touren immer so zu planen, wenn das Wetter am besten sein soll. MGSWT kann nicht für unangenehme oder ungeeignete Wetterbedingungen haftbar gemacht werden, die während einer Tour auftreten können, und für solche Bedingungen werden keine Rückerstattungen oder Anpassungen des Tourpreises vorgenommen. 9.Änderungen des Zeitplans und oder der Reisetour MGSWT ist stets bestrebt, unsere Premium-Touren genau wie auf unserer Internetseite beschrieben, durchzuführen, aber die Reiseroute kann sich wegen Beeinträchtigungen aufgrund von Wetter-, Straßen- oder anderen Bedingungen ändern, von denen MGSWT oder seine Guides glauben, dass sie die Sicherheit der Gruppe oder des Materials gefährden. In einigen Fällen kann dies Änderungen des ursprünglich veröffentlichten Zeitplans bedeuten und eine Änderung der Unterkunftsvorkehrungen erfordern. Unter solchen Bedingungen werden keine Rückerstattungen oder Anpassungen des Reisepreises vorgenommen. 10.Anderungen der Tourkosten Die Kosten der angebotenen Touren sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Kosten. Wenn Kostenfaktoren wie Währungsschwankungen, Versicherungskosten oder die Kosten für Unterkunft oder Motorradmiete eine Erhöhung des Reisepreises erforderlich machen, kann MGSWT den Preis bis zu 60 Tage vor Reiseantritt ändern. Wenn ein Kunde mit einer solchen Erhöhung nicht einverstanden ist, kann der Teilnehmer die Reservierung stornieren und die gesamte Anzahlung wird umgehend zurückerstattet. 11.Gesundheit und Verhalten Viele Tage Motorradfahren in einem hektischen Dritte-Welt-Land (z. B. in Südamerika) kann psychisch und körperlich sehr anstrengend sein und verlangt vom Teilnehmer eine gute Kondition und Gesundheit. MGSWT verlangt, dass jeder Teilnehmer fit und in der Lage ist, ein Motorrad zu fahren, und wir erwarten von jedem, dass er einen medizinischen Fragebogen mit ehrlichen Antworten ausfüllt, damit wir über alle besonderen Bedürfnisse, wie Medikamente oder Ernährungsbedürfnisse etc. informiert und aufmerksam sind. MGSWT behält sich auch das Recht vor, die weitere Teilnahme eines Teilnehmers an einer Tour zu stornieren, wenn der Teilnehmer stört oder sich selbst oder andere in Gefahr bringt. Nach einer solchen Entscheidung erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift. 12.Versicherung MGSWT empfiehlt den Teilnehmern den Abschluss einer angemessenen Reise-, Kranken- und Unfallversicherung sowie einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Wir empfehlen außerdem eine Emergency Evakuation Membership (erhältlich bei Global Rescue) auf unserer Internetseite. 13.Stornierung und Umplanung Anzahlungen und Restzahlungen sind nicht erstattungsfähig. In bestimmten Fällen können Gelder auf einen verschobenen Termin überwiesen werden. Um einen neuen Termin anzufordern, senden Sie uns bitte eine E-Mail an Info@MotoGSWorldTours.com. Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen und die Mietdaten an. Umbuchungsanfragen des Teilnehmers mit einer Frist von mehr als 60 Tagen sind abzüglich einer Umbuchungsgebühr von 150 EUR auf eine neue Buchung übertragbar. Der Restbetrag wird als Gutschrift für die neue Buchung einbehalten. Bei Umbuchungsanträgen des Teilnehmers mit einer Frist von weniger als 60 Tagen verfallen die Anzahlungen und Restzahlungen als Stornogebühr. Eine Gutschrift oder Rückerstattung ist aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Eine Stornierung oder Unterbrechung einer Tour durch den Teilnehmer führt zu keiner Rückerstattung oder Gutschrift. Eventuelle Guthaben können nur für den Restbetrag einer Tour verwendet werden und können nicht als neue Anzahlung verwendet werden. Guthaben verfallen ein Jahr nach Ausstellung. Es können extreme Situationen entstehen, in denen MGSWT eine geplante Tour und andere Reisearrangements vorziehen oder verschieben muss. In diesem Fall übernimmt MGSWT keine Verantwortung für daraus resultierende Verluste, Kosten oder Unannehmlichkeiten. Dazu gehören auch bereits durch den Teilnehmer gebuchte Flugtickets, Hotelreservierungen, Aktivitäten oder z. B. Mietwagen. Aus keinem Grund wird eine Ausnahme von dieser Richtlinie gemacht. MGSWT ist auch nicht verantwortlich für die Unzulänglichkeit eines Teilnehmers an einer Tour teilzunehmen, sei es aus gesundheitlichen, familiären oder umweltbedingten Gründen. Der Abschluss einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen, um Ihre Anzahlungs- und Restzahlungen sowie andere Reisepläne abzusichern. 14.Foto- und Videomaterial Fotos und Videos, die von MGSWT oder seinen Vertretern während einer Tour erstellt wurden, sind Eigentum von MGSWT und die Urheberrechte verbleiben bei MGSWT. MGSWT kann dieses Material für Verkaufsförderungs- und Werbezwecke verwenden, einschließlich Bilder, auf denen einzelne Teilnehmer erkennbar sind, ohne dass für die Verwendung dieses Materials Gebühren erhoben werden. 15.Annahme Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MGSWT gelesen und akzeptiere diese vollumfänglich. Ich bin mir der Risiken bewusst, die mit dem Fahren eines Motorrads verbunden sind, und Verkehrsbedingungen, Straßen, Wetter und andere Bedingungen sowie die Handlungen anderer Fahrer können die Risiken beeinflussen und verstärken. Ich akzeptiere diese Risiken. Darüber hinaus stimme ich zu und verstehe, dass MGSWT nicht der Hüter meiner Sicherheit ist und MGSWT, einzeln oder kollektiv, in keiner Weise für Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Betrieb oder meiner Teilnahme an einer Tour oder Anmietung haftbar gemacht werden kann. Mir ist bewusst, dass es zu Verletzungen, Tod oder anderen Schäden für mich, mein Eigentum oder meiner Familie, Erben, Abtretungsempfänger oder andere, führen kann. 16.Geltendes Recht Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen in allen Belangen dem innerstaatlichen Recht (mit Ausnahme der Bestimmungen zur Rechtswahl) der Bundesrepublik Deutschland. Jegliche Klage zwischen den Parteien dieser Vereinbarung darf nur vor dem Gericht Merseburg in Sachsen-Anhalt-Deutschland und nicht in einem anderen Gerichtsstand erhoben werden, und die obsiegende Partei ist berechtigt, von der nicht obsiegenden Partei ihre angemessenen Gebühren und Kosten zurückzufordern. WARNUNG: Motorräder sind kein Spielzeug und können im Betrieb gefährlich sein. Die Nichtbefolgung von Anweisungen, Bedingungen oder örtlichen Verkehrsgesetzen, kann zu schweren Verletzungen oder Tod, Beschlagnahmung des Fahrzeugs, Freiheitsentzug, Bußgeld und oder zum Verlust der Kaution, führen.


Verbraucher-Information gemäss Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.


Datenschutz

Datenschutz- und Cookie-Richtlinien von MotoGS WorldTours - Deutschland und MotoGS Rental - Kroatien. Diese Website sammelt einige persönliche Informationen von ihren Benutzern. Eigentümer von MotoGS WorldTours und MotoGS Rental und Datenverantwortlicher: Frank Merklinger MotoGS WorldTours - Deutschland Zentrale und Geschäftsstelle für Motorrad Tour Organisation: Seffnerstraße, 06217 Merseburg, Deutschland Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE358041050 MotoGS Rental - Kroatien. Meet & Greet Office: kneza Trpimira 281, 21220, Trogir, Kroatien E-Mail: Info@MotoGSWorldTours.com oder Rental@MotoGSRental.com Handy oder WhatsApp: +385 99 6750140 oder +49 151 44288997 Vielen Dank, dass Sie die Website von MotoGS WorldTours/MotoGS Rental nutzen. Wir respektieren Ihre Privatsphäre und sind bestrebt, die von Ihnen erhaltenen personenbezogenen Daten zu schützen. Die Datenschutzrichtlinie bestimmt und regelt, wie MotoGS WorldTours/MotoGS Rental die Informationen verwendet und schützt, die Sie bei der Nutzung dieser Website bereitstellen. Wir schützen Ihre Privatsphäre. Wenn Sie einige Informationen angeben, die bei der Nutzung dieser Website erkannt werden können, können Sie sicher sein, dass diese Informationen in Übereinstimmung mit dieser Datenschutzerklärung verwendet werden. Die MotoGS WorldTours/MotoGS Rental kann Änderungen an dieser Erklärung vornehmen und wird diese Seite dann aktualisieren. Sie sollten diese Seite regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie mit allen Änderungen und Ergänzungen einverstanden sind. Durch das Absenden der auf unserer Website bereitgestellten und von Ihnen ausgefüllten Kontaktformularinformationen stimmen Sie der Verwendung personenbezogener Daten gemäß Artikel 5 von 130/11 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) zu. 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WSPay verwendet die SSL-Zertifizierung für die 256-Bit-Verschlüsselung und das kryptografische Protokoll TLS 1.2 als höchste Schutzstufe beim Schreiben und Übertragen von Daten. Nachrichten in elektronischer Form Wenn Sie uns elektronische Post (E-Mail) mit Ihren personenbezogenen Daten senden, die von Ihnen identifiziert werden können, sei es eine E-Mail mit einer Frage oder einem Kommentar oder Sie tun dies über ein Formular auf unserer Internetseite, das per E-Mail verwenden wir diese Informationen nur zur Erfüllung Ihrer Anforderungen. Wir können Ihre elektronische Nachricht oder Ihr Formular an andere Mitarbeiter des Verbands oder Lieferanten weiterleiten, um Ihre Frage zu beantworten oder Ihrer Anfrage nachzukommen. Aufbewahrungszeit Personenbezogene Daten werden so lange verarbeitet und gespeichert, wie es für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist. Deshalb: Personenbezogene Daten, die zu Zwecken im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer erhoben werden, werden bis zur vollständigen Erfüllung dieses Vertrags aufbewahrt. Personenbezogene Daten, die zum Zwecke der berechtigten Interessen des Eigentümers erhoben werden, werden so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist. Benutzer können spezifische Informationen zu den berechtigten Interessen des Eigentümers in den entsprechenden Abschnitten dieses Dokuments finden oder sich an den Eigentümer wenden. Dem Eigentümer kann gestattet werden, personenbezogene Daten für einen längeren Zeitraum aufzubewahren, wenn der Benutzer einer solchen Verarbeitung zugestimmt hat, solange diese Zustimmung nicht widerrufen wird. Darüber hinaus kann der Eigentümer verpflichtet sein, personenbezogene Daten für einen längeren Zeitraum aufzubewahren, wenn dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder auf behördliche Anordnung erforderlich ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden personenbezogene Daten gelöscht. Daher kann das Recht auf Auskunft, das Recht auf Löschung, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht durchgesetzt werden. Datenschutz: Wir sorgen dafür, dass Ihre Informationen sicher sind. Wir haben physische und elektronische Verfahren zum Schutz und zur Bereitstellung der von uns gesammelten Informationen bereitgestellt, um den unbefugten Zugriff oder die Offenlegung Ihrer Daten zu verhindern. MotoGS WorldTours/MotoGS Rental wird Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, wir haben Ihre Erlaubnis oder sind gesetzlich dazu verpflichtet. 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Ihre Daten werden nach Erhalt der Widerrufsbelehrung per E-Mail gelöscht: Info@MotoGSWorldTours.com. National legislation All documents can be viewed on the web pages of the national newspaper: Constitution of the Republic of Croatia, article 37 (Official Gazette 85/10 Consolidated text) Law on Personal Data Protection (Official Gazette 106/12 Consolidated text) Law on Protection of Personal Data (Official Gazette 103/03) Law on amendments to the Law on Protection of Personal Data (Official Gazette 118/06) Law on modifications and amendments to the Law on Protection of Personal Data (Official Gazette 41/08) Law on modifications and amendments to the Law on Protection of Personal Data (Official Gazette 130/11) Regulation on how to conduct and from records of personal data collections (Official Gazette 105/04) Regulation on the manner of storing and special measures of technical protection of special categories of personal data (Official Gazette 139/04)